Die Jugend in der DLRG
Die Jugend der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft, im Folgenden DLRG-Jugend genannt, bilden alle Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre und ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Als DLRG-Jugend sind wir integrierter Teil des Gesamtverbandes und in unserer Selbstständigkeit öffentlich anerkannter Jugendverband. Wir geben uns eine eigene Ordnung, wählen unsere Gremien unabhängig und verfügen über unsere finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.
In unserer verbandlichen, gesellschaftlichen und internationalen Arbeit fühlen wir uns den Prinzipien der Demokratie, Humanität, Toleranz, Solidarität, Pluralität und Ganzheitlichkeit verpflichtet. Diese Prinzipien bedeuten, dass wir uns für die körperliche und geistige Unversehrtheit aller Menschen einsetzen.
Wir engagieren uns dafür, dass sich jeder einzelne Mensch umfassend und allseitig frei entfalten kann. Die dafür notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen wollen wir mitgestalten. Unseren Verband, die DLRG-Jugend, verstehen wir als Form der Selbstorganisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Quelle: Landesjugendordnung Württemberg