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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Ortsgruppe Rottenburg findest du hier .

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Ausflug

Badkap Albstadt (Nr.: 2026-0064)

Status
Anmeldung erst freigeschaltet ab 21.09.2026 00:01
Zielgruppe

Alle Kinder ab 9 Jahren und Mitglieder der DLRG

Voraussetzungen
(einzureichen bis 12.10.2026)
  • Mindestalter 9 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Mitgliedschaft in der DLRG (wird automatisch geprüft bzw. bei Heimatgliederung angefragt, sofern möglich)
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
Inhalt

Hallo zusammen,

in diesem Jahr möchten wir als DLRG-Jugend wieder gemeinsam einen

schönen Ausflug in ein Spaßbad unternehmen. Dieses Mal geht es

ins Badkap nach Albstadt!

Veranstalter
DLRG Ortsgruppe Rottenburg - Jugend
Verwalter
Nick Heydlauff, Fiona Arnold (ausbildung@rottenburg.dlrg.de, Tel: 074723022554)
Veranstaltungsort
Hallenbad Rottenburg, Jahnstraße 33, 72108 Rottenburg am Neckar
Termin
17.10.26 07:45 Uhr bis 17:00 Uhr - Hallenbad Rottenburg: 72108 Rottenburg am Neckar, Jahnstraße 33

Meldeschluss
09.10.2026 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 15
Maximal: 35
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen zugelassen.
  • Ortsgruppe Rottenburg
  • Bezirk Tübingen
  • Jugend Tübingen
  • Bezirksjugend Tübingen
Gebühren
  • 20,00 € für Teilnahmegebühr
  • 25,00 € für Teilnahmegebühr ab 18 Jahre
Mitzubringen sind
  • etwas Taschengeld 
  • evtl. Essen und Trinken
  • Schwimmkleidung
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges
  • Die Teilnahmegebühren werden per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
  • Es sind die Teilnehmerbedingungen zu beachten. 

Teilnahmebedingungen

Allgemein

Als Erziehungsberechtigter erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Kind an der Veranstaltung teilnimmt.

Sollte Ihr Kind oder der Teilnehmer die Veranstaltung durch sein Fehlverhalten derart stören, dass andere

Teilnehmer, Begleitpersonen oder sonstige Personen gefährdet oder verletzt werden könnten, behalten sich die

Leiter der Veranstaltung vor, das Kind von der Veranstaltung auszuschließen. Die Kosten, die durch den Ausschluss

entstehen, sind von den Erziehungsberechtigten bzw. dem Teilnehmer zu tragen.

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Regeln verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, ihr Kind

von der Veranstaltung abzuholen. Außerdem bestätigen sie, dass sie für eventuelle Schäden, die durch ihr Kind

verursacht wurden, aufkommen werden.

Abmeldung

Bei einer kurzfristigen Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch

auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.

Sonstiges

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kind unter Aufsicht in einer Badeanstalt oder in einem freien

Gewässer baden darf.

In einer Badeanstalt darf Ihr Kind selbstständig baden, sofern die erforderliche Schwimmfähigkeit besteht.

Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Kind unter Aufsicht an Fahrten mit Reisebussen,

Omnibussen, der Bahn oder sonstigen Verkehrsmitteln teilnehmen darf.

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