Ausflug
Badkap Albstadt (Nr.: 2026-0064)
- Status
- Anmeldung erst freigeschaltet ab 21.09.2026 00:01
- Zielgruppe
Alle Kinder ab 9 Jahren und Mitglieder der DLRG
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 12.10.2026) -
- Mindestalter 9 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Mitgliedschaft in der DLRG (wird automatisch geprüft bzw. bei Heimatgliederung angefragt, sofern möglich)
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
- Inhalt
Hallo zusammen,
in diesem Jahr möchten wir als DLRG-Jugend wieder gemeinsam einen
schönen Ausflug in ein Spaßbad unternehmen. Dieses Mal geht es
ins Badkap nach Albstadt!
- Veranstalter
- DLRG Ortsgruppe Rottenburg - Jugend
- Verwalter
- Nick Heydlauff, Fiona Arnold (ausbildung@rottenburg.dlrg.de, Tel: 074723022554)
- Veranstaltungsort
- Hallenbad Rottenburg, Jahnstraße 33, 72108 Rottenburg am Neckar
- Termin
-
17.10.26 07:45 Uhr bis 17:00 Uhr - Hallenbad Rottenburg: 72108 Rottenburg am Neckar, Jahnstraße 33
- Meldeschluss
- 09.10.2026 23:59
- Teilnehmerzahl
-
Minimal: 15
Maximal: 35 - Teilnehmerkreis
- Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen zugelassen.
- Ortsgruppe Rottenburg
- Bezirk Tübingen
- Jugend Tübingen
- Bezirksjugend Tübingen
- Gebühren
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- 20,00 € für Teilnahmegebühr
- 25,00 € für Teilnahmegebühr ab 18 Jahre
- Mitzubringen sind
- etwas Taschengeld
- evtl. Essen und Trinken
- Schwimmkleidung
- Verpflegung
- Verpflegung wird nicht angeboten
- Unterbringung
- Unterbringung wird nicht angeboten
- Sonstiges
- Die Teilnahmegebühren werden per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
- Es sind die Teilnehmerbedingungen zu beachten.
Teilnahmebedingungen
Allgemein
Als Erziehungsberechtigter erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Kind an der Veranstaltung teilnimmt.
Sollte Ihr Kind oder der Teilnehmer die Veranstaltung durch sein Fehlverhalten derart stören, dass andere
Teilnehmer, Begleitpersonen oder sonstige Personen gefährdet oder verletzt werden könnten, behalten sich die
Leiter der Veranstaltung vor, das Kind von der Veranstaltung auszuschließen. Die Kosten, die durch den Ausschluss
entstehen, sind von den Erziehungsberechtigten bzw. dem Teilnehmer zu tragen.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Regeln verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, ihr Kind
von der Veranstaltung abzuholen. Außerdem bestätigen sie, dass sie für eventuelle Schäden, die durch ihr Kind
verursacht wurden, aufkommen werden.
Abmeldung
Bei einer kurzfristigen Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
Sonstiges
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kind unter Aufsicht in einer Badeanstalt oder in einem freien
Gewässer baden darf.
In einer Badeanstalt darf Ihr Kind selbstständig baden, sofern die erforderliche Schwimmfähigkeit besteht.
Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Kind unter Aufsicht an Fahrten mit Reisebussen,
Omnibussen, der Bahn oder sonstigen Verkehrsmitteln teilnehmen darf.
- Dokumente

