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Lehrgänge und Kurse

Bewegungslandschaft im Sportpark 1861 - 2. Gruppe (Nr.: 2026-0036)

Trainingsteilnehmer von 6 - 13 Jahren | Sonntag, 19.04.2026 12:15 Uhr - 13:30 Uhr
Status
Warteliste verfügbar
Zielgruppe

Trainingsteilnehmer von 6 - 13 Jahren

Voraussetzungen
(einzureichen bis 07.06.2025)
  • Mindestalter 6 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Maximalalter 13 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Ich bestätige hiermit die Teilnehmerbedingungen.
Inhalt

2. Gruppe | Einladung | Bewegungslandschaft im Sportpark 1861

Liebe Kinder, liebe Eltern,
Im April wartet wieder ein besonderes Highlight auf euch! Gemeinsam möchten wir einen sportlichen und spaßigen Ausflug in die Bewegungslandschaft im Sportpark 1861 machen.

  • Wann:  Sonntag, 19.04.2026 | 12:15 Uhr - 13:30 Uhr 
  • Ort: Sportpark, Seebronnerstraße 50, 72108 Rottenburg

Anmeldeschluss ist der 14. April 2024! Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Datum der Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt Online.

Wir als Jugendvorstand freuen uns auf euch!

Pietro Scalera

Jugendvorsitzender 

Veranstalter
Jugend Ortsgruppe Rottenburg
Verwalter
Pietro Scalera (Kontakt)
Veranstaltungsort
Rottenburg, 72108 Rottenburg
Termin
19.04.26 12:15 Uhr bis 13:30 Uhr - Rottenburg : 72108 Rottenburg,

Meldeschluss
14.04.2026 19:00
Teilnehmerzahl
Maximal: 15
Teilnehmerkreis
Es sind alle DLRG-Gliederungen zugelassen.
Gebühren
  • 6,00 € für Teilnehmergebühren
Mitzubringen sind

 Sportsachen

 

Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Teilnahmebedingungen

Als Erziehungsberechtigter sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Kind an der Veranstaltung teilnehmt. Sollten Sie als Teilnehmer oder das Kind die Veranstaltung derart durch sein Fehlverhalten stören, dass andere Teilnehmer, Begleitpersonen etc. gefährdet oder verletzt werden könnten, behalten sich die Leiter der Veranstaltung vor, dass Kind von der Veranstaltung ausschließen. Die Kosten für den Ausschluss haben die Erziehungsberechtigen bzw. der
Teilnehmer selbst zutragen.

Als Erziehungsberechtigter sind Ihre Kinder bei groben oder ständigen Verstößen gegen die Regeln verpflichtet von der Veranstaltung abzuholen und bestätige, dass ich für eventuelle Schäden, die durch mein Kind verursacht wurden, aufkommen werde.

Abmeldung

Bei kurzfristiger Abmeldung von 5 Tage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. 

Dokumente

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