Lehrgänge und Kurse
Bewegungslandschaft im Sportpark 1861 - 2. Gruppe (Nr.: 2026-0036)
Trainingsteilnehmer von 6 - 13 Jahren | Sonntag, 19.04.2026 12:15 Uhr - 13:30 Uhr
- Status
- Warteliste verfügbar
- Zielgruppe
Trainingsteilnehmer von 6 - 13 Jahren
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Voraussetzungen
(einzureichen bis 07.06.2025) -
- Mindestalter 6 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Maximalalter 13 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
- Ich bestätige hiermit die Teilnehmerbedingungen.
- Inhalt
2. Gruppe | Einladung | Bewegungslandschaft im Sportpark 1861
Liebe Kinder, liebe Eltern,
Im April wartet wieder ein besonderes Highlight auf euch! Gemeinsam möchten wir einen sportlichen und spaßigen Ausflug in die Bewegungslandschaft im Sportpark 1861 machen.- Wann: Sonntag, 19.04.2026 | 12:15 Uhr - 13:30 Uhr
- Ort: Sportpark, Seebronnerstraße 50, 72108 Rottenburg
Anmeldeschluss ist der 14. April 2024! Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Datum der Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt Online.
Wir als Jugendvorstand freuen uns auf euch!
Pietro Scalera
Jugendvorsitzender
- Veranstalter
- Jugend Ortsgruppe Rottenburg
- Verwalter
- Pietro Scalera (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- Rottenburg, 72108 Rottenburg
- Termin
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19.04.26 12:15 Uhr bis 13:30 Uhr - Rottenburg : 72108 Rottenburg,
- Meldeschluss
- 14.04.2026 19:00
- Teilnehmerzahl
- Maximal: 15
- Teilnehmerkreis
- Es sind alle DLRG-Gliederungen zugelassen.
- Gebühren
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- 6,00 € für Teilnehmergebühren
- Mitzubringen sind
Sportsachen
- Verpflegung
- Verpflegung wird nicht angeboten
- Unterbringung
- Unterbringung wird nicht angeboten
- Sonstiges
Teilnahmebedingungen
Als Erziehungsberechtigter sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Kind an der Veranstaltung teilnehmt. Sollten Sie als Teilnehmer oder das Kind die Veranstaltung derart durch sein Fehlverhalten stören, dass andere Teilnehmer, Begleitpersonen etc. gefährdet oder verletzt werden könnten, behalten sich die Leiter der Veranstaltung vor, dass Kind von der Veranstaltung ausschließen. Die Kosten für den Ausschluss haben die Erziehungsberechtigen bzw. der
Teilnehmer selbst zutragen.Als Erziehungsberechtigter sind Ihre Kinder bei groben oder ständigen Verstößen gegen die Regeln verpflichtet von der Veranstaltung abzuholen und bestätige, dass ich für eventuelle Schäden, die durch mein Kind verursacht wurden, aufkommen werde.
Abmeldung
Bei kurzfristiger Abmeldung von 5 Tage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.
- Dokumente